Immer häufiger erhalten wir Anfragen von Mandanten, die ihre Immobilien in Immobiliengesellschaften einbringen wollen, einen günstigeren Steuersatz zur laufenden Steuer erzielen möchten und so genannte „share-deals“ abschließen möchten. Meistens stellt sich heraus, dass der Immobilienbestand zu gering, der Verwaltungsaufwand zu hoch und die Steuerentlastung doch nicht so bedeutend sein werden.